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FAQ

Allgemeines
Zugang zum Gebäude und Parkplätze

Adresse:
Grand Pont 4
1950 Sitten

Das Grossratsgebäude ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich und verfügt über einen Lift. Vor dem Grossratsgebäude herrscht Parkverbot.

Die Mitglieder des Grossen Rates haben die Möglichkeit, zum Vorzugspreis eine Parkkarte für die Parkhäuser «Scex» und «Planta» in der Nähe des Grossratsgebäude zu erwerben:

  • eine Karte im Wert von 250 Franken für 50 Ein- und Ausfahrten
  • eine Karte im Wert von 125 Franken für 25 Ein- und Ausfahrten

Um eine Parkkarte zu erhalten, muss lediglich das diesbezügliche Formular (wird Anfang April per E-Mail an sämtliche Mitglieder des Grossen Rates gesandt) ausgefüllt und an das Sekretariat des Grossen Rates zurückgeschickt werden.

Die Parkkarte kann gegen Bezahlung beim Sekretariat, im 1. Stock des Grossratsgebäudes, bezogen werden. Für die Parkkarte muss ein Depot von 20 Franken hinterlegt werden.

Die Parkkarten sind vom 1. Mai bis 30. April gültig und sind nicht erneuerbar.

Die Mitglieder des Grossen Rates können auch im Parkhaus «Ritz» (bei der Migros, Avenue du Ritz 31) zu einem Tagespreis von 5 Franken parkieren. Die Parkkarte muss bei «Fontannaz Immobilier» (1. Stock) ausgetauscht werden.

Sitzungsorte und Raumreservationen

Das Grossratsgebäude verfügt über drei Sitzungsräume im zweiten (Raum 2) und im dritten Stock (Saal 3 und Saal 4 [ehemalige Bibliothek]), die in erster Linie für die Sitzungen der Organe des Grossen Rates (Präsidium und Büro) und der Kommissionen bestimmt sind. Wenn sie nicht belegt sind, stehen diese Räume den Mitgliedern des Grossen Rates zur Verfügung.

Um einen Sitzungsraum zu reservieren, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Grand-Pond 4, 1951 Sion, 027 / 606 21 80).

Legitimationsausweis

Jedes Ratsmitglied erhält einen Legitimationsausweis.

Während der Grossratssession begeben sich die Ratsmitglieder an die ihnen zugewiesenen Plätze und führen ihren Legitimationsausweis in den Kartenleser ein.

Der Legitimationsausweis: 

  • ermöglicht die elektronische Präsenzkontrolle während der Grossratssessionen hinsichtlich der Entrichtung der parlamentarischen Entschädigungen
  • dient als Abstimmungskarte

Falls Sie Ihren Legitimationsausweis vergessen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Parlamentsdienstes.

Der Ersatz eines verlorenen Legitimationsausweises kostet 20 Franken.

Der Legitimationsausweis wird den Ratsmitgliedern anlässlich der konstituierenden Sitzung ausgehändigt. 

Präsenzkontrolle während der Grossratssessionen

Die Liste der anwesenden Ratsmitglieder wird ungefähr eine Stunde nach Sitzungsbeginn erstellt und am Eingang zur Wandelhalle aufgehängt. Allfällige Fehler sind dem Präsidium zu melden.

Ist ein Ratsmitglied nicht auf der Präsenzliste aufgeführt, so gilt dieses als abwesend und erhält keine Entschädigung. 

Präsenzliste (Kommissionssitzungen)

Bei Kommissionssitzungen ausserhalb der Grossratssessionen wird die Präsenzkontrolle mittels Präsenzliste vorgenommen. Der Parlamentsdienst bzw. die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident ist für die Präsenzkontrolle zuständig. 

Parlamentarische Entschädigungen

Die Mitglieder des Grossen Rates erhalten folgende Entschädigungen:

  • Sitzungsgeld
  • Reiseentschädigung
  • Zulage für spezielle Funktionen und Aufgaben oder für andere Aufwendungen

Die Höhe der Entschädigungen ist in Anhang 1 des Reglements des Grossen Rates festgelegt. 

Entrichtung der parlamentarischen Entschädigungen

Gestützt auf die Präsenzlisten der Grossratssessionen und Kommissionssitzungen erstellt der Parlamentsdienst monatlich eine Abrechnung und überweist den entsprechenden Betrag auf das vom Ratsmitglied angegebene Konto. Es werden keine Barauszahlungen vorgenommen.

Besteuerung der parlamentarischen Entschädigungen
  • Die Entschädigungen für die Teilnahme an Plenarsitzungen des Grossen Rates werden zu 15 % besteuert.
  • Die Entschädigungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Rahmen von parlamentarischen oder kantonalen Kommissionen werden zu 100 % besteuert, abzüglich 20 % für die Gewinnungskosten. 

Beispiel für die Besteuerung der parlamentarischen Entschädigungen.

Papierloses Parlament

Mit dem papierlosen Parlament sollen der Papierverbrauch reduziert und die parlamentarischen Verfahren automatisiert werden.

Konkrete Massnahmen:

  • Jedes Ratsmitglied verfügt über eine E-Mail-Adresse (vorname.name@parl.vs.ch) und eine Mailbox.
  • Die Einladungen werden in elektronischer Form an die Adresse vorname.name@parl.vs.ch geschickt.
  • Die parlamentarischen Unterlagen (Botschaften, Gesetzesentwürfe, Kommissionsberichte usw.) werden den Ratsmitgliedern spätestens 20 Tage vor der Session in drei verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt:

a) dynamische Tabelle auf der Website des Grossen Rates (laufenden Session)
b) strukturiertes PDF-Dokument mit allen Sessionsunterlagen (on- und offline nutzbar)
c) strukturierte ZIP-Datei mit allen Sessionsunterlagen (on- und offline nutzbar)

  • Die Ratsmitglieder verfügen über einen gesicherten virtuellen Arbeitsplatz (Cloud), der sämtliche Arbeitsabläufe des Grossen Rates umfasst:

a) Einreichung von parlamentarischen Vorstössen
b) Einreichung von Gesetzesänderungen
c) Einreichung von Budgetänderungen
d) Weiterverfolgung der parlamentarischen Vorstösse

Einige Tage nach Ihrer Wahl werden Sie vom Parlamentsdienst eine E-Mail mit den Zugangsdaten (Mailbox) erhalten. Die Zugangsdaten zum virtuellen Arbeitsplatz werden Ihnen mit eingeschriebenem Brief mitgeteilt.

Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Ihrer parlamentarischen Mailbox oder Ihrem virtuellen Büro können Sie sich an den Informatikverantwortlichen des Parlamentsdienstes wenden:

Telefon:                              027 606 21 85

E-Mail:                               daniel.petitjean@parl.vs.ch

Informatikentschädigung

Die Mitglieder des Grossen Rates erhalten eine jährliche Informatikentschädigung von 600 Franken. Diese Entschädigung soll es den Ratsmitgliedern ermöglichen, über ihre eigene Informatikausrüstung zu verfügen, um auf die parlamentarische Mailbox, den virtuellen Arbeitsplatz und die parlamentarischen Unterlagen zuzugreifen.

Die Informatikentschädigung deckt auch die Kosten für Unterhalt und Reparatur des Informatikmaterials.

Die Informatikentschädigung wird im Laufe des Sommers ausgezahlt. 

Internetverbindung

 

  • Die Internetverbindung ist im gesamten Grossratsgebäude mittels WiFi gewährleistet.
  • Informationsblätter mit den Zugangsdaten (WiFi-Name und Passwort) sind in jedem Raum aufgehängt. 
  • Die Benutzung von Laptops und Tablets ist im Grossratssaal erlaubt, sofern die Beratungen dadurch nicht gestört werden. 

 

Informatiksupport: Mailbox und virtuelles Büro

Sie können sich während der Bürozeiten an den Informatikverantwortlichen des Parlamentsdienstes wenden.

Telefon:                              027 606 21 85

E-Mail:                               daniel.petitjean@parl.vs.ch

Bei allfälligen Hard- oder Softwareproblemen im Zusammenhang mit Ihrer Informatikausrüstung wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.

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